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Ratgeber

Mietvertrag kündigen: Fristen und Form

Die Kündigung ist der offizielle Startschuss jedes Umzugs – und die Frist entscheidet über doppelte Mieten.

Die üblichen Fristen

Standard bei unbefristeten Verträgen: 1–3 Monate zum Monatsletzten – maßgeblich ist IHR Vertrag (Kündigungsklausel lesen!). Befristete Verträge: frühestens nach einem Jahr kündbar mit 3-Monats-Frist (MRG-Bereich) – vorher nur einvernehmlich. Wer im Juli zum 31. Oktober kündigen muss, plant den Umzug rückwärts davon.

Die richtige Form

Immer schriftlich, immer nachweisbar: eingeschriebener Brief ist der Goldstandard (Vermieter können auf gerichtlicher Kündigung bestehen – steht dann im Vertrag). Inhalt: Adresse, Vertragsdatum, Kündigungstermin, Unterschrift aller Hauptmieter. E-Mail nur, wenn der Vertrag sie ausdrücklich zulässt.

Die Zeitfallen

Zugang zählt, nicht Absendung – der Brief muss VOR Fristbeginn beim Vermieter sein. Mehrere Hauptmieter kündigen gemeinsam. Und: Kündigung nicht an Bedingungen knüpfen („falls ich die neue Wohnung bekomme“) – das macht sie unwirksam. Im Zweifel: Mietervereinigung oder Anwalt, bevor die Frist läuft.

Der Countdown: vom Kündigungstermin rückwärts planen

Wer den Kündigungstermin kennt, plant den Rest rückwärts – so vermeiden Sie doppelte Mieten und Last-Minute-Stress:

  • Drei Monate vorher: Kündigung nachweisbar zustellen, neuen Mietvertrag fixieren
  • Vier bis sechs Wochen vorher: Umzugstermin buchen, Besichtigung vereinbaren
  • Zwei Wochen vorher: Übergabetermin mit dem Vermieter abstimmen, Halteverbotszone beantragen
  • Letzte Woche: ausbessern, besenrein machen, Zählerstände notieren, Schlüssel zusammensuchen

Ein paar Tage Überlappung zwischen alter und neuer Wohnung sind übrigens kein Luxus, sondern Ihr wichtigster Puffer für Übergabe, Feinschliff und die eine Schublade, die garantiert jemand übersehen hat.

Nach der Kündigung: Besichtigungen für Nachmieter

Mit der Kündigung beginnt oft ein zweiter Nebenschauplatz: Der Vermieter möchte die Wohnung Interessenten zeigen. Grundsätzlich dürfen Sie die Termine mitgestalten – Zutritt gibt es nur nach Vereinbarung, nicht mit dem Zweitschlüssel während Ihrer Abwesenheit.

Praktisch bewährt: Besichtigungen bündeln, etwa zwei feste Fenster pro Woche, statt täglicher Einzeltermine zwischen den Umzugskartons. Das schont Ihre Nerven und wirkt trotzdem kooperativ. Halten Sie solche Absprachen kurz schriftlich fest – ein freundliches Mail genügt und beugt Missverständnissen in der ohnehin dichten Endphase vor.

Warum die Übergabe öfter schiefgeht als die Kündigung

Rückgabe am Umzugstag

Der häufigste Planungsfehler ist, Auszug und Schlüsselübergabe auf denselben Tag zu legen. Verzögert sich das Ausräumen im Altbau ohne Lift um zwei Stunden, steht die Hausverwaltung im leeren Vorzimmer zwischen den letzten Kartons. Zwei Werktage Abstand zwischen dem Umzug und dem Übergabetermin nehmen den ganzen Druck aus dem Ablauf.

Schlüssel sind unvollständig

Zu einer Wiener Wohnung gehören selten nur zwei Schlüssel: Haustor, Wohnungstür, Kellerabteil, Postfach, oft noch Waschküche oder Fahrradraum. Nachgemachte Exemplare aus zehn Jahren Wohndauer liegen bei Nachbarn, Eltern oder in einer Lade. Sammeln Sie alle Stücke eine Woche vorher ein und zählen Sie durch, die Anzahl steht später im Protokoll.

Kein Protokoll, kein Beleg

Wer die Wohnung ohne schriftliches Übergabeprotokoll zurückgibt, hat bei späteren Rückfragen nichts in der Hand. Notiert gehören die Zählerstände, die Zahl der Schlüssel, der Zustand jedes Raums und das Datum, dazu Fotos von jeder Wand. Beide Seiten unterschreiben, jede Seite nimmt eine Ausfertigung mit.

Die letzten Tage vor der Schlüsselübergabe

Sinnvoll ist diese Reihenfolge: zuerst die Möbel hinaus, dann Dübel ziehen und Löcher zuspachteln, dann die Zähler ablesen und fotografieren, erst zum Schluss der Termin mit der Verwaltung. Wer umgekehrt vorgeht, diskutiert am Übergabemorgen über Kartons, die noch im Gang stehen. Ausmalen und Putzen übernehmen wir nicht, dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb oder eigene Zeit. Was genau verlangt wird, steht meist im Vertrag und gehört vorher gelesen, nicht am Tag der Rückgabe.

Alles, was zurückbleiben soll, brauchen Sie schriftlich: Einbauküche, Lampen, Vorhangschienen oder eine Ablöse mit dem Nachmieter. Eine kurze Bestätigung per Mail genügt, solange sie den Gegenstand und den Termin nennt. Was niemand haben will, muss vor der Rückgabe hinaus, denn eine halb leere Wohnung wird in der Regel nicht abgenommen. Einzelne Stücke holen wir ab € 99 ab, ein volles Kellerabteil kostet € 290, beides mit Fixpreis nach der Besichtigung.

Häufige Fragen

Komme ich früher aus dem Vertrag?

Einvernehmlich immer (schriftlich festhalten!), sonst über Nachmieter-Stellung – der Vermieter muss zumutbare Nachmieter im Regelfall nicht akzeptieren, tut es aber oft. Reden hilft, dokumentieren schützt.

Muss ich bei Auszug renovieren?

Pauschale Ausmalklauseln sind vielfach unwirksam – geschuldet ist meist „besenrein, geräumt“. Die Details stehen im Artikel besenrein übergeben.

Kann ich eine abgeschickte Kündigung wieder zurückziehen?

Nicht einseitig: Ist die Kündigung dem Vermieter einmal zugegangen, wirkt sie – ein Rückzieher braucht dessen ausdrückliche Zustimmung, am besten schriftlich. Wer unsicher ist, ob die neue Wohnung wirklich klappt, kündigt deshalb erst nach unterschriebenem neuen Mietvertrag. Im Zweifel vorher kurz bei Mietervereinigung oder Arbeiterkammer nachfragen – das kostet wenig und schützt viel.

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Zählerstände von Strom, Gas und Wasser mit Ablesedatum, die Anzahl aller übergebenen Schlüssel, der Zustand von Wänden, Böden und Fenstern raumweise sowie offene Punkte, über die noch gesprochen wird. Dazu Fotos, am selben Tag aufgenommen. Unterschrieben wird von beiden Seiten, und Sie behalten eine Ausfertigung. Was strittig bleibt, gehört hineingeschrieben statt weggelassen.

Wer kümmert sich um Bohrlöcher und Wandfarbe?

Dübel ziehen und Löcher zuspachteln erledigen viele selbst, das ist eine Stunde Arbeit pro Wohnung. Ausmalen machen wir nicht, dafür brauchen Sie einen Malerbetrieb. Ob überhaupt gemalt werden muss, hängt vom Vertrag ab und ist mit der Hausverwaltung zu klären, bevor jemand Farbe kauft.

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