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Recht & Behörden

Mietvertrag kündigen: Fristen in Österreich

Ratgeber · Recht & Behörden · 29. April 2025

Damit Auszug und Einzug zusammenpassen, ist die Kündigungsfrist entscheidend.

Worauf achten

Prüfe Kündigungsfrist und -termin in ihrem Vertrag und kündige fristgerecht und schriftlich. Bei unbefristeten Verträgen gelten gesetzliche Regeln – im Zweifel beraten lassen (z. B. Mietervereinigung).

Fristen je nach Vertrag

Wie Sie kündigen können, hängt vom Vertrag ab. Ein befristeter Mietvertrag endet grundsätzlich zum vereinbarten Termin; oft ist eine vorzeitige Kündigung erst nach einer Mindestdauer und mit Frist möglich. Bei unbefristeten Verträgen gelten die vereinbarten bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine. Prüfe immer zuerst die genauen Klauseln in ihrem Vertrag.

Form richtig einhalten

Die Kündigung sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen (eingeschriebener Brief), damit Zugang und Zeitpunkt belegt sind. Achte auf den korrekten Kündigungstermin – wer die Frist verpasst, zahlt unter Umständen einen Monat länger. Im Zweifel hilft eine kurze Beratung bei der Mietervereinigung oder Arbeiterkammer.

Kündigungsfristen beachten

Bei unbefristeten Mietverträgen in Österreich gilt je nach Mietrechtsgesetz meist eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau, ob ein bestimmtes Datum vereinbart ist (z.B. nur zum Quartalsersten). Befristete Verträge enden automatisch zum vereinbarten Datum ohne Kündigung.

Kündigung rechtssicher abwickeln

Die Kündigung muss schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen – E-Mail reicht in der Regel nicht. Adressieren Sie die Kündigung korrekt an den Vermieter und heben Sie den Versandbeleg auf. Bei Unklarheiten über die richtige Adresse wenden Sie sich an die Hausverwaltung oder schauen Sie ins Grundbuch.

Kündigungsfristen in Österreich

Bei unbefristeten Mietverträgen gilt meist eine Frist von ein bis drei Monaten – je nach Vereinbarung und Mietrechtsgesetz. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau, ob ein bestimmtes Kündigungsdatum vorgeschrieben ist.

Kündigung schriftlich und nachweisbar

Die Kündigung muss schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen – E-Mail reicht meist nicht. Korrekte Adressierung prüfen und den Versandbeleg aufheben. Bei Unsicherheit Mieterschutzverband oder Rechtsberatung kontaktieren.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie kündige ich richtig?
Schriftlich und nachweisbar, am besten per Einschreiben, unter Einhaltung von Frist und Kündigungstermin laut Vertrag bzw. Gesetz.
Kann ich einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen?
Oft erst nach einer Mindestdauer und mit Frist – das hängt von den Vertragsklauseln ab. Den Vertrag genau prüfen oder beraten lassen.
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