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Für Auftraggeber · Erwachsenenvertretung

Erwachsenenvertretung: räumen mit sauberem Nachweis

Wenn Sie gegenüber dem Pflegschaftsgericht Rechenschaft ablegen, brauchen Sie mehr als eine Rechnung – Sie brauchen einen nachvollziehbaren Vorgang. Genau den liefern wir.

Erwachsenenvertreterinnen und -vertreter stehen bei jeder Räumung vor derselben Frage: Wie belege ich, dass mit dem Vermögen der betroffenen Person sorgsam umgegangen wurde? Deshalb dokumentieren wir mehr, als ein Privatkunde je brauchen würde – und zwar ohne Aufpreis, weil es für uns ohnehin zum sauberen Arbeiten gehört.

Konkret heißt das: Fixpreis schriftlich vor Beginn, damit Sie eine genehmigungsfähige Zahl haben. Fotos des Objekts vor und nach der Räumung. Ein Protokoll mit Datum, Umfang und beteiligten Personen. Und eine Fundliste für alles, was Wert haben könnte – Sparbücher, Bargeld, Schmuck, Uhren, Münzen, Urkunden. Übergeben wird gegen Unterschrift, ausschließlich an Sie.

Häufig geht es gar nicht um eine vollständige Auflösung, sondern um eine Übersiedlung: Die betroffene Person zieht in ein Pflegeheim oder eine betreute Wohnform und nimmt einen Teil des Hausrats mit. Wir trennen das sauber – mitgenommene Stücke, verwertbare Stücke, Rest – und halten fest, was wohin gegangen ist.

Was Sie für die Rechnungslegung erhalten

  • Schriftlicher Fixpreis vor Beauftragung
  • Fotodokumentation vor und nach der Räumung
  • Protokoll mit Datum, Umfang und Beteiligten
  • Fundliste für Wertgegenstände und Dokumente
  • Übergabe gegen Unterschrift, nur an Sie
  • Rechnung mit allen Pflichtangaben und ausgewiesener USt.

Richtpreis

ab € 690

  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Dokumentation ohne Aufpreis
  • Termin nach Ihrem Zeitplan
  • Diskret und ohne Aufsehen

Foto per WhatsApp genügt oft für eine erste Einschätzung.

So läuft es ab

Anruf oder Nachricht

Schildern Sie uns kurz, worum es geht – telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail. Sie bekommen noch am selben Tag eine Antwort.

Kostenlose Besichtigung

Wir kommen unverbindlich vorbei, sehen uns alles an und besprechen Wünsche, Termin und Ablauf.

Schriftlicher Fixpreis

Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit einem garantierten Maximalbetrag – keine Nachforderungen, egal wie lange es dauert.

Pünktliche Durchführung

Unser eingespieltes Team erledigt den Auftrag sorgfältig und übergibt vereinbarungsgemäß – auf Wunsch besenrein.

Zwei Wege

Übersiedlung oder Auflösung

Umzug ins Pflegeheim oder betreute Wohnen

Wir übersiedeln die ausgewählten Möbel und Erinnerungsstücke ins neue Zimmer, bauen auf und richten so weit ein, dass die Person am ersten Abend zurechtkommt.

Auflösung der bisherigen Wohnung

Danach oder unabhängig davon räumen wir die Wohnung vollständig, sichern Persönliches und übergeben besenrein zum Stichtag der Hausverwaltung.

Beides an einem Stück

Am günstigsten ist die Kombination: ein Termin, ein Team, ein Fixpreis. Wir rechnen Ihnen beide Varianten vor, damit Sie die günstigere beantragen können.

Worauf es ankommt

Welche Fristen den Termin in der Praxis vorgeben

Kündigungsfrist der Wohnung

Meist gibt der Mietvertrag den Takt vor. Wird zum Monatsletzten gekündigt, muss die Wohnung davor leer sein, und die Genehmigung dafür braucht selbst Zeit. Rufen Sie uns an, sobald die Kündigung abgeschickt ist, nicht erst wenn die Frist läuft. Wir setzen den Räumungstag dann bewusst einige Tage vor den Stichtag, damit ein Nachtermin noch möglich bleibt.

Wenn der Heimplatz kurzfristig frei wird

Ein zugesagtes Zimmer ist oft nur wenige Tage haltbar. Für solche Fälle trennen wir den Auftrag: Zuerst fahren wir die ausgewählten Möbel und persönlichen Sachen ins Heim, die vollständige Räumung folgt später mit Ruhe. Beide Teile stehen als eigene Positionen im Fixpreis, damit Sie gegenüber dem Gericht jeden Schritt einzeln belegen können.

Was nicht mitfahren darf

In langjährigen Haushalten stehen fast immer Farben, Lacke, Lösungsmittel, Öle oder eine alte Gasflasche im Keller. Diese Dinge dürfen wir nicht übernehmen, dafür braucht es einen dafür befugten Betrieb. Wir zeigen Ihnen bei der Besichtigung genau, welche Gebinde betroffen sind, damit Sie das rechtzeitig gesondert beauftragen und der Räumungstag nicht daran hängen bleibt.

Damit es rundläuft

Was Sie zur Besichtigung mitbringen sollten

Bringen Sie eine Kopie Ihrer Bestellungsurkunde mit, dazu alle Schlüssel, die Sie haben, auch die für Keller und Dachboden. Sagen Sie uns, welche Räume die betreute Person weiter nutzt und welche nicht. Wenn ein Zimmer nur teilweise geräumt werden soll, markieren wir das gemeinsam vor Ort. Wir schreiben in das Angebot, welche Räume enthalten sind und welche ausdrücklich nicht, damit später niemand über den Umfang streiten muss.

Klären Sie vorab mit der Hausverwaltung, wann das Stiegenhaus belegt werden darf und ob der Aufzug für einen halben Tag reserviert werden kann. In der Innenstadt lohnt eine Halteverbotszone ab € 140, weil sonst jeder Gang über den Gehsteig Zeit kostet. Sprechen Sie außerdem mit der Familie, welche Stücke sicher erhalten bleiben sollen. Was wir vorher wissen, landet in der Fundliste statt im Fahrzeug.

Häufige Fragen

Brauchen Sie einen Gerichtsbeschluss, bevor Sie tätig werden?

Wir brauchen einen eindeutigen Auftrag von Ihnen als vertretungsbefugter Person. Ob und wann Sie dafür eine gerichtliche Genehmigung benötigen, entscheiden Sie beziehungsweise das Gericht – wir richten uns danach und beginnen keinesfalls vorher.

Wie gehen Sie mit gefundenen Wertsachen um?

Sie werden nicht abtransportiert. Wir sammeln sie, nehmen sie in die Fundliste auf und übergeben sie ausschließlich an Sie gegen Unterschrift. Verschlossene Behältnisse öffnen wir nicht ohne ausdrücklichen Auftrag.

Können Sie die Rechnung so ausstellen, dass sie beim Gericht durchgeht?

Ja. Die Rechnung enthält Leistungszeitraum, Objektadresse, Umfang und die ausgewiesene Umsatzsteuer, und sie lässt sich auf die betroffene Person oder auf Sie ausstellen. Gemeinsam mit Fixpreisangebot und Protokoll ergibt das eine geschlossene Belegkette.

Wer unterschreibt den Auftrag, wenn die betreute Person noch mitentscheiden möchte?

Unterschreiben soll die Person, die im konkreten Wirkungsbereich vertretungsbefugt ist. Wir bestehen nicht darauf, dass die betreute Person außen vor bleibt, im Gegenteil: Wenn sie mitgehen und Stücke aussuchen will, planen wir dafür Zeit ein. Rechtlich beraten dürfen wir Sie dazu nicht, das bleibt bei Ihnen und Ihrem Gericht.

Können Sie Aktenordner aus dem Haushalt zu einem Vernichtungsbetrieb bringen?

Den Transport übernehmen wir, die Vernichtung führen wir nicht durch. Den Auftrag dafür erteilen Sie selbst, und die Bestätigung stellt dieser zertifizierte Betrieb aus, nicht wir. Für Ihre Rechnungslegung ist das sogar sauberer, weil Sie einen eigenen Beleg von einer unabhängigen Stelle in der Hand halten.

Kostenlose Besichtigung vereinbaren

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Sie erhalten rasch einen Termin und danach Ihren schriftlichen Fixpreis.

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