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Ratgeber

Recht & Pflichten: was Sie wirklich wissen müssen

Verlassenschaft, Mietvertrag, Meldezettel, Sperrmüll-Wege: die rechtlichen Basics aus der Praxis – verständlich statt paragrafenlastig.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt praktische Orientierung aus unserem Arbeitsalltag und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Notariat, Rechtsanwalt oder die zuständigen Stellen.

Verlassenschaft: Wann darf geräumt werden?

Nach einem Todesfall gehört der Hausrat zunächst zur Verlassenschaft. Bis zur Einantwortung (der gerichtlichen Übergabe an die Erben) sollten größere Räumungen mit dem Gerichtskommissär – das ist der zuständige Notar – abgestimmt sein. In der Praxis üblich und meist unproblematisch: Verderbliches wegwerfen, Wohnung sichern, Dokumente sammeln. Für alles Weitere gilt: kurz mit dem Notariat telefonieren, dann räumen. Läuft ein Mietvertrag weiter, kann frühzeitige Abstimmung mit der Hausverwaltung Monatsmieten sparen – Kündigungsfristen laufen auch im Todesfall nicht automatisch ab.

Mietwohnung: Übergabepflichten beim Auszug

Maßgeblich ist der Mietvertrag. Standard ist die Rückgabe „geräumt von eigenen Fahrnissen, besenrein“. Streitpunkte sind erfahrungsgemäß: die Einbauküche (übernommen? abgelöst? dann meist Bleib-Pflicht unklar – Vertrag prüfen), Ausmalpflichten (nach aktueller Judikatur oft nicht durchsetzbar, außer vertraglich sauber vereinbart) und das vergessene Kellerabteil. Fotografieren Sie die leere Wohnung bei Übergabe und lassen Sie sich die Schlüsselrückgabe bestätigen.

Meldepflicht: 3 Tage

Nach dem Einzug haben Sie in Österreich 3 Tage Zeit für die Anmeldung des Wohnsitzes (in Wien: Meldeservice der Bezirksämter, MA 62). Nötig: ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers und Reisepass/Personalausweis. Die Abmeldung des alten Wohnsitzes passiert bei Umzug innerhalb Österreichs automatisch mit der Neuanmeldung.

Sperrmüll: Was erlaubt ist – und was teuer wird

Sperrmüll geben Private in Wien bei der Stadt ab (mit Wien-Bezug in Haushaltsmengen kostenlos) – nicht auf die Straße und nicht neben die Container gestellt. Illegale Ablagerung kann Auftraggeber teuer kommen (Stichwort: Verwaltungsstrafen). Wer eine Firma beauftragt, achtet deshalb auf Gewerbeberechtigung, ordentliche Rechnung und die klare Zusage zum kompletten Abtransport – bei uns bekommen Sie das auf Wunsch schriftlich bestätigt.

Gewerbliches: Wer räumen und transportieren darf

Umzüge gegen Entgelt erfordern in Österreich eine Gewerbeberechtigung (Güterbeförderung), Entrümpelungen das Entrümplergewerbe. Der „Bekannte mit dem Bus“ haftet im Schadensfall meist gar nicht – ein eingetragener Betrieb schon. Prüfen können Sie jeden Betrieb kostenlos im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) über firmen.wko.at. Unsere Berechtigungen finden Sie transparent im Impressum.

Welche Papiere vor einem Räumtermin beisammen sein sollten

Wer den Auftrag erteilt

Beauftragen darf, wer über die Wohnung verfügen kann: der Mieter selbst, die Hausverwaltung für ihr Objekt, im Verlassenschaftsfall die dafür berechtigte Person. Wir fragen das vor dem Termin ab, nicht aus Misstrauen, sondern weil sonst hinterher jemand vor leeren Räumen steht und niemand zuständig war. Ein kurzes schriftliches Ja per Mail genügt in den meisten Fällen.

Mehrere Erben im Spiel

Wenn eine Verlassenschaft auf mehrere Personen zuläuft, reicht das Einverständnis einer einzelnen Person selten aus. Klären Sie im Vorfeld untereinander, wer den Auftrag unterschreibt und wer welche Stücke behalten möchte, und halten Sie das schriftlich fest. Was rechtlich zu welchem Zeitpunkt zulässig ist, besprechen Sie am besten mit dem zuständigen Notariat oder Gericht.

Akten und Unterlagen

Ordner mit Personaldaten, Krankenunterlagen oder Firmenpapieren tauchen bei fast jeder Wohnungsräumung auf. Wir können solche Bestände zu einem zertifizierten Vernichtungsbetrieb bringen, den Auftrag dafür erteilt aber der Kunde selbst und die Vernichtung führen wir nicht durch. Legen Sie diese Ordner getrennt beiseite, dann werden sie am Räumtag nicht mit dem Rest verladen.

So verhindern Sie Streit bei der Wohnungsübergabe

Gehen Sie mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter Raum für Raum durch und halten Sie im Übergabeprotokoll fest, was beide Seiten sehen, auch Kleinigkeiten wie einen fehlenden Fenstergriff. Fotografieren Sie dazu jeden Raum leer, mit Datum in der Kamera. Notieren Sie die Zählerstände und die Zahl der übergebenen Schlüssel, samt Postkastenschlüssel und Schlüssel für Waschküche oder Fahrradraum, denn genau diese fehlen später am häufigsten.

Was der Mietvertrag über den Zustand bei der Rückgabe sagt, lesen Sie besser einmal genau, statt sich auf Gehörtes zu verlassen. Reinigung und Malerarbeiten übernehmen wir nicht, dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb, wir bringen die Räume leer. Wenn Sie unsicher sind, welche Herstellungspflichten Sie tatsächlich treffen, ist eine Beratung bei der zuständigen Stelle günstiger als eine Auseinandersetzung nach der Übergabe.

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn beim Umzug etwas kaputt geht?

Die beauftragte Firma im Rahmen ihrer gesetzlichen Haftung – deshalb: nur mit ordentlicher Rechnung beauftragen und Schäden sofort bei Übergabe schriftlich festhalten. Bei Schwarzarbeit bleiben Sie im Zweifel auf dem Schaden sitzen.

Dürfen Erben einzelne Stücke vor der Einantwortung entnehmen?

Rechtlich heikel, weil der Nachlass bis zur Einantwortung „gesperrt“ ist. Üblich und geduldet ist die Sicherung von Dokumenten und das Wegwerfen von Verderblichem. Bei allem mit Wert: vorher das Notariat fragen – ein Anruf erspart Erbenstreit.

Was kostet Sperrmüll über die Stadt Wien?

Haushaltsübliche Mengen können Privatpersonen in Wien kostenlos abgeben; für größere Mengen und Anlieferungen mit Anhänger gelten eigene Regeln. Details und aktuelle Konditionen finden Sie direkt bei der Stadt Wien.

Darf die Hausverwaltung eine Wohnung räumen lassen?

Nur auf einer Grundlage, die sie selbst nachweisen kann, etwa nach einem gerichtlichen Titel. Wir prüfen keine Rechtsverhältnisse und dürfen das auch nicht, wir setzen einen erteilten Auftrag um. Ob im konkreten Fall geräumt werden darf, klärt die Verwaltung mit ihrer Rechtsvertretung, bevor ein Termin fixiert wird.

Was passiert mit Fundstücken wie Bargeld oder Schmuck?

Solche Stücke werden beiseitegelegt und dem Auftraggeber übergeben, nicht verladen. Damit das funktioniert, sollte jemand am Räumtag erreichbar sein. Sagen Sie außerdem vorher, wo Wertsachen typischerweise liegen könnten, etwa in Nachtkästchen oder Kuverts zwischen Büchern, dann wird dort besonders aufmerksam geschaut.

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