Besenrein: Was wirklich geschuldet ist
Der meistgenutzte Begriff des Mietrechts – und einer der unklarsten. Hier die praxistaugliche Definition.
Die Definition
Besenrein heißt: vollständig geräumt (keine Möbel, kein Müll, keine persönlichen Gegenstände – auch nicht im Keller!), grob gereinigt (gekehrt bzw. gesaugt, keine Verschmutzungs-Nester), funktionsfähig übergeben. NICHT geschuldet: Grundreinigung, Fensterputzen auf Hochglanz, frisches Ausmalen – außer der Vertrag sagt es wirksam.
Die Besenrein-Checkliste
Alle Räume leer inkl. Einbauschränke-Inhalt; Keller- und Dachbodenabteil leer; Böden gekehrt/gesaugt; Küche: Geräte leer, ausgewischt, keine Lebensmittel; Bad: frei von Hygieneartikeln, grob gewischt; Müll komplett weggebracht (nicht in der Mülltonne des Hauses „geparkt“ – die quillt sonst am Übergabetag über); Balkon/Loggia leer und gekehrt.
Abgrenzung zur Endreinigung
Endreinigung (Fenster, Kalk, Backrohr, Fugen) ist eine Stufe darüber – geschuldet nur bei wirksamer Vereinbarung, sinnvoll bei Weitergabe an anspruchsvolle Nachmieter. Unsere Räumungen enden standardmäßig besenrein; eine weitergehende Endreinigung beauftragen Sie direkt bei einer Reinigungsfirma – wir stimmen unseren Termin gern darauf ab.
Der Zeitplan: besenrein ohne Nachtschicht
Nach dem Verladen sieht eine Wohnung immer schlimmer aus als gedacht: Staubränder, wo Kästen standen, vergessene Haken, ein voller Balkon. Planen Sie fürs Besenrein-Machen einen eigenen Zeitblock ein – realistisch sind mehrere Stunden für eine normale Wohnung, nicht die Restminuten vor der Übergabe.
Lassen Sie dafür ein kleines Set bis zuletzt in der Wohnung:
- Besen, Kehrschaufel, ein Kübel mit Lappen
- Müllsäcke und Klebeband für die letzten Reste
- Spachtelmasse für Dübellöcher
- Eine Glühbirne pro Raum – und den Strom erst nach der Übergabe abmelden
Reste und Sperriges: der Plan davor
Besenrein scheitert selten am Kehren, sondern an den Dingen, die niemand mehr will: das müde Sofa, der Schrank im Kellerabteil, Kisten aus dem Vorleben. Wichtigste Regel: nichts davon im Stiegenhaus, im Hof oder bei den Mülltonnen des Hauses zurücklassen – das ärgert Hausverwaltung und Nachbarschaft und endet gern als Kautionsabzug für die Räumung.
Entspannter ist der Kombi-Weg: Wir nehmen Sperriges beim Umzug gleich mit – Entrümpelung ab € 99, gut Erhaltenes wird per Wertanrechnung gegengerechnet, und die Wohnung bleibt exakt so zurück, wie die Übergabe es braucht: besenrein.
Wo besenrein bei der Übergabe strittig wird
Dübel, Haken und Löcher
Der häufigste Streitpunkt sind die Wände. Besenrein sagt über Bohrlöcher nichts aus, das regelt der Mietvertrag oder die Vereinbarung mit der Hausverwaltung. Klären Sie vor dem Auszug schriftlich, ob Dübel gezogen und Löcher verschlossen werden sollen. Wer erst am Übergabetag fragt, verhandelt unter Zeitdruck und zieht dabei fast immer den Kürzeren.
Der Balkon wird vergessen
Balkon, Loggia und der Abstellplatz im Innenhof gehören häufig zum Mietgegenstand, und genau dort steht am Übergabetag noch der Topf mit der halb vertrockneten Pflanze. Dazu kommen Teppichreste, ein Grill und Erde in den Fugen. Kehren Sie den Balkon zuletzt, weil beim Ausräumen der Wohnung erfahrungsgemäß noch einmal Staub nach draußen wandert.
Fotos statt Diskussion
Machen Sie nach dem letzten Kehren einen Rundgang und fotografieren Sie jeden Raum von der Tür aus, dazu Kellerabteil, Balkon und den Zählerkasten. Der Zeitstempel der Aufnahme genügt als Nachweis. Bei Uneinigkeit über den Zustand ist eine Serie nüchterner Bilder mehr wert als jede Erinnerung, und sie kostet Sie drei Minuten.
So planen Sie den Übergabetag ohne Hektik
Beginnen Sie am Morgen des Vortags, nicht am Übergabetag selbst. Zuerst kommt alles Sperrige heraus, danach die Kleinteile aus Laden und Abstellkammern, ganz zum Schluss wird gekehrt. Wer umgekehrt vorgeht, kehrt zweimal. Rechnen Sie für eine leere Zweizimmerwohnung mit gut einer Stunde für Boden, Fensterbänke und Kammer, vorausgesetzt Sie haben einen ordentlichen Besen und einen Staubsauger griffbereit.
Am Übergabetag brauchen Sie dann nur noch drei Dinge: alle Schlüssel in der vereinbarten Stückzahl, die abgelesenen Zählerstände und das Übergabeprotokoll. Gehen Sie mit der Hausverwaltung Raum für Raum und lassen Sie sich beim Unterschreiben Zeit. Was im Protokoll nicht steht, ist später schwer nachzureichen. Eine gründliche Reinigung mit Fenstern und Fugen machen wir nicht, dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb.
Häufige Fragen
Zählt das Kellerabteil wirklich dazu?
Ja – mitvermietete Nebenflächen gehören zur Übergabe. Das vergessene Abteil ist der häufigste Grund für geplatzte Übergabetermine und Kautions-Nachspiele.
Was kostet es, besenrein „machen zu lassen“?
Als Teil einer Räumung: inklusive. Ist die Wohnung schon leer, übernimmt das ein Reinigungsbetrieb ab ca. € 120 – den beauftragen Sie direkt, Reinigung ist ein eigenes Gewerbe.
Reicht besenrein auch bei Genossenschaftswohnungen?
Genossenschaften haben oft eigene, strengere Rückgaberichtlinien: neutral ausgemalte Wände, Rückbau von Einbauten, teils eine Vorbegehung einige Wochen vor dem Termin. Fordern Sie die Rückgabebedingungen gleich mit der Kündigung schriftlich an – dann wissen Sie früh, was über besenrein hinaus verlangt wird, und können Aufwand und Kosten realistisch einplanen.
Wer kehrt, wenn der Vormieter nichts gemacht hat?
Zuständig ist immer die Person, die den Mietgegenstand zurückgibt. Übernehmen Sie eine Wohnung, in der noch Staub und Reste liegen, halten Sie das im Übergabeprotokoll fest, bevor Sie unterschreiben. Sonst wandert dieser Zustand beim eigenen Auszug in Ihre Verantwortung, und der Nachweis wird nach ein paar Jahren Wohndauer ausgesprochen mühsam.
Muss die Wohnung beim Auszug ausgemalt sein?
Das hängt vom Mietvertrag und von der Vereinbarung mit der Hausverwaltung ab, nicht vom Begriff besenrein. Klären Sie es schriftlich, bevor Sie jemanden beauftragen. Malerarbeiten führen wir nicht durch, dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb. Wenn der Termin knapp wird, hilft es, die Wohnung mindestens vollständig leer zu übergeben.
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