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Ratgeber

Räumung: termingerecht übergeben ohne Streit um die Kaution

Vom Stichtag rückwärts geplant: was bei Wohnungs-, Haus- und Gewerberäumungen zählt – und welche Fehler Geld kosten.

Räumung oder Entrümpelung – was brauchen Sie?

Die Begriffe fließen ineinander, gemeint ist im Alltag aber: Eine Entrümpelung schafft Platz (der Keller soll wieder nutzbar sein), eine Räumung macht leer für einen Stichtag (die Wohnung muss am 31. übergeben werden). Bei der Räumung hängen am Termin echte Kosten: Jeder zusätzliche Monat kostet Miete, jede verpatzte Übergabe Diskussionen um die Kaution.

„Besenrein“ – was Vermieter erwarten dürfen

Besenrein heißt: vollständig leer, grob gereinigt, ausgekehrt. Keine Möbel, kein Müll, keine vollen Kellerabteile – aber auch keine Pflicht zur Grundreinigung mit poliertem Parkett, sofern der Mietvertrag nichts anderes sagt. Was tatsächlich geschuldet ist, steht im Vertrag (Stichworte: Ausmalen, Küche, Investitionsablöse). Unser Tipp: Vertrag zur Besichtigung mitbringen – wir kalkulieren exakt das Geforderte, nicht mehr und nicht weniger. Reinigungsleistungen über besenrein hinaus gehören zum Reinigungsgewerbe – die beauftragen Sie direkt.

Der Ablauf einer termingerechten Räumung

Wir planen rückwärts: Übergabetermin minus Puffertag = letzter Arbeitstag. Davor: Besichtigung, schriftlicher Fixpreis, Terminfixierung. Am Räumungstag arbeiten wir raumweise – sichern (Dokumente, Wertsachen), verwerten (Anrechnung), abtransportieren (sauber getrennt). Danach: auskehren, auf Wunsch Fotodokumentation und Übergabeprotokoll. Bei Bedarf koordinieren wir direkt mit der Hausverwaltung, sodass Übergabe und Schlüsselrückgabe in einem Termin passieren.

Sonderfall: Räumung mit Fristen von Behörde oder Gericht

Bei delogierungsnahen Situationen, Sachwalterschaften oder behördlichen Aufträgen zählt Dokumentation: Wer hat wann was geräumt, wohin wurde das Räumgut gebracht, was wurde verwahrt? Wir arbeiten hier ausschließlich im Auftrag der Berechtigten (Eigentümer, Verwaltung, Kurator), dokumentieren lückenlos und bleiben diskret. Die rechtliche Seite gehört in die Hände von Anwalt oder Gericht – die praktische übernehmen wir.

Was kostet eine Räumung?

Richtwerte: Kellerabteil ab € 290, Wohnung bis 45 m² ab € 690, bis 90 m² ab € 990, Haus ab € 1.990, Gewerbe ab € 890. Im Fixpreis enthalten: Arbeit, Verladung, Abtransport samt Abfuhrkosten und besenreine Übergabe. Details auf der Preisseite.

Was fest verbaut ist und was mitgeht

Einbauküche und Kastenwand

Ob die Einbauküche bleibt, steht im Mietvertrag oder in der Übergabevereinbarung und nicht im Ermessen der Räumfirma. Klären Sie das vor dem Termin schriftlich mit der Hausverwaltung. Küchenzeilen bauen wir ab und nehmen sie mit; das Trennen der Anschlüsse für Gas, Wasser und Strom macht ein Fachbetrieb, das ist ein anderes Gewerbe.

Böden, Lampen, Bohrlöcher

Ein verklebter Teppichboden oder ein selbst verlegtes Laminat gehört zu den häufigsten Streitpunkten bei der Übergabe. Ob es herauskommt, entscheidet die Vereinbarung und nicht das Bauchgefühl. Deckenleuchten nehmen wir mit, sobald sie abgeklemmt sind; das Abklemmen gehört wieder zum Fachbetrieb. Löcher schließen und ausmalen sind Arbeiten, die wir nicht übernehmen.

Nebenräume nicht vergessen

Zu einer Wohnung gehören oft ein Kellerabteil, ein Dachbodenanteil oder eine Garagenbox, die bei der Begehung untergehen, weil gerade der Schlüssel fehlt. Am Räumtag tauchen sie dann als Überraschung auf. Ein Kellerabteil kostet als eigener Auftrag € 290, im Rahmen einer Wohnungsräumung wird es bei der Besichtigung gleich mit aufgenommen.

Was Sie vor der Begehung zusammenstellen

Legen Sie vor der Besichtigung drei Dinge bereit: den Grundriss oder wenigstens die Quadratmeterzahl, die Schlüssel zu allen Nebenräumen und eine kurze Liste dessen, was auf keinen Fall mitgehen darf. Der dritte Punkt klingt nebensächlich, ist aber der häufigste Grund für Rückfragen am Räumtag. Fotografieren Sie zusätzlich Zufahrt, Stiegenhaus und Aufzug, damit sich schon vorher abschätzen lässt, wie viele Wege nötig werden.

Beim Termin selbst gehen Sie jeden Raum gemeinsam ab, auch Dachboden und Loggia, und sagen bei jedem Möbelstück, ob es bleibt oder mitgeht. Aus dieser Begehung entsteht der Fixpreis, und der hält, weil er auf gesehenen Räumen beruht und nicht auf einer Schätzung am Telefon. Halten Sie dabei gleich fest, wer am Räumtag aufsperrt und wohin die Schlüssel danach gehen.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Räumung bei einem Mietverhältnis?

Grundsätzlich der, der räumen muss – also Mieter:in bzw. deren Erben. Räumt der Vermieter nach Vertragsende selbst, kann er angemessene Kosten von Kaution oder Verlassenschaft fordern. Im Einzelfall entscheidet der Mietvertrag bzw. das Gericht.

Wie kurzfristig ist eine Räumung möglich?

Kleine Objekte oft binnen 48 Stunden, normale Wohnungen meist innerhalb einer Woche. Beim ersten Anruf sagen wir Ihnen sofort, ob Ihr Stichtag machbar ist – und halten ihn dann auch.

Bekommen wir eine Bestätigung für Verwaltung oder Gericht?

Ja: Übergabeprotokoll, Fotodokumentation und auf Wunsch eine Abfuhr-Bestätigung mit Auflistung des Abtransportierten – alles, was Verwaltung, Eigentümer oder Kurator üblicherweise sehen wollen.

Muss ich am Räumtag selbst anwesend sein?

Nötig ist nur, dass jemand aufsperrt und am Ende abnimmt. Viele hinterlegen die Schlüssel bei einer Nachbarin oder bei der Hausbetreuung und kommen zur Endkontrolle dazu. Wenn Sie gar nicht können, halten Sie vorher schriftlich fest, was bleibt und was mitgeht, sonst entscheidet im Zweifel niemand.

Was passiert mit Ordnern und persönlichen Unterlagen?

Papiere, die vernichtet werden sollen, fahren wir zu einem zertifizierten Vernichtungsbetrieb; den Auftrag dafür erteilen Sie selbst, die Vernichtung führen wir nicht durch. Alles, was Sie behalten wollen, gehört vor dem Termin in eine deutlich beschriftete Kiste, die im Auto mitfährt und nicht im Laderaum.

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