Verlassenschaft räumen – im Auftrag von Kanzlei und Gericht
Wir räumen Wohnungen und Häuser aus Verlassenschaften so, dass die Unterlagen für Ihren Akt stimmen: dokumentiert, nachvollziehbar und mit gesicherten Fundstücken.
In einem Verlassenschaftsverfahren ist die Räumung selten der schwierige Teil – die Dokumentation ist es. Wer war wann in der Wohnung, was wurde gefunden, wo ist es jetzt? Wir arbeiten deshalb mit einem einfachen, aber vollständigen Protokoll: Datum, Objekt, anwesende Personen, Umfang der Räumung und eine Liste dessen, was wir gesichert und übergeben haben.
Alles, was auch nur entfernt nach Wert oder Rechtsrelevanz aussieht, wandert nicht in den Transporter, sondern in eine Box: Sparbücher, Bargeld, Schmuck, Uhren, Urkunden, Verträge, Versicherungspolizzen, Fotoalben, Militär- und Meldeunterlagen. Diese Box übergeben wir gegen Unterschrift an Sie, an den Gerichtskommissär oder an die von Ihnen benannte Person – nie an Dritte, die zufällig vor Ort sind.
Terminlich richten wir uns nach dem Verfahren, nicht umgekehrt. Wenn die Einantwortung noch aussteht und nur eine Sicherung notwendig ist, machen wir genau das. Wenn die Wohnung geräumt zurückgestellt werden muss, halten wir den Stichtag der Verwaltung ein. Und wenn Sie einen zweiten Termin mit Erben brauchen, planen wir ihn dazwischen ein.
Für Ihren Akt
- Räumungsprotokoll mit Datum, Umfang und Beteiligten
- Fundliste für Dokumente, Wertsachen und Bargeld
- Übergabe gegen Unterschrift an die benannte Person
- Fixpreis schriftlich, auch für die Verlassenschaft nachvollziehbar
- Rechnung an Kanzlei oder Verlassenschaft, USt. ausgewiesen
- Zweittermin für Erben planbar
Richtpreis
ab € 690
- Kostenlose Besichtigung vor Ort
- Protokoll und Fundliste inklusive
- Diskrete Abwicklung im Haus
- Termin nach Verfahrensstand
Foto per WhatsApp genügt oft für eine erste Einschätzung.
So läuft es ab
Anruf oder Nachricht
Schildern Sie uns kurz, worum es geht – telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail. Sie bekommen noch am selben Tag eine Antwort.
Kostenlose Besichtigung
Wir kommen unverbindlich vorbei, sehen uns alles an und besprechen Wünsche, Termin und Ablauf.
Schriftlicher Fixpreis
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit einem garantierten Maximalbetrag – keine Nachforderungen, egal wie lange es dauert.
Pünktliche Durchführung
Unser eingespieltes Team erledigt den Auftrag sorgfältig und übergibt vereinbarungsgemäß – auf Wunsch besenrein.
Wie wir mit Kanzleien zusammenarbeiten
Sicherung vor der Einantwortung
Wir öffnen nichts, wir räumen nichts – wir sichern nur, was gesichert werden soll, und übergeben es dokumentiert. Der Rest bleibt unberührt stehen.
Räumung nach Einantwortung
Vollständige Räumung mit Protokoll, besenreiner Übergabe und Schlüsselrückgabe an die von Ihnen genannte Stelle.
Erben im Ausland
Wir stimmen Termine schriftlich ab, schicken Fotos vom Zustand vor und nach der Räumung und halten Rückfragen auf einem Kanal – meist E-Mail an die Kanzlei.
Häufige Fragen
Was passiert mit gefundenen Sparbüchern oder Bargeld?
Sie werden nicht abtransportiert, sondern gesichert, in die Fundliste aufgenommen und gegen Unterschrift übergeben – an Sie, an den Gerichtskommissär oder an die von Ihnen benannte Person. Wir öffnen keine verschlossenen Behältnisse, wenn das nicht ausdrücklich beauftragt ist.
Können Sie eine Wohnung räumen, wenn mehrere Erben uneinig sind?
Wir handeln nur auf Basis eines eindeutigen Auftrags. Kommt dieser von der Kanzlei oder dem Gerichtskommissär, genügt uns das. Bei erkennbar strittigen Situationen halten wir Rücksprache, bevor wir anfangen – wir wollen so wenig Teil eines Streits sein wie Sie.
Verrechnen Sie an die Verlassenschaft?
Ja. Die Rechnung kann auf die Verlassenschaft nach der verstorbenen Person, auf die Erben oder auf Ihre Kanzlei lauten – mit ausgewiesener 20 % Umsatzsteuer und allen Pflichtangaben, sodass sie im Verfahren verwendbar ist.
Kostenlose Besichtigung vereinbaren
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Sie erhalten rasch einen Termin und danach Ihren schriftlichen Fixpreis.