Mietkaution zurückbekommen: Worauf achten?
Die Kaution gibt es nur zurück, wenn die Wohnung ordentlich übergeben wird. Diese Punkte helfen.
Ordentlich übergeben
Wohnung leer, besenrein und im vereinbarten Zustand übergeben. Ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos schützt beide Seiten.
Schäden vermeiden
Lass dir bei der Räumung helfen, damit keine vermeidbaren Abzüge entstehen.
Wann die Kaution zurückkommt
Die Kaution ist eine Sicherheit des Vermieters und muss nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden, sobald feststeht, dass keine offenen Forderungen bestehen – also nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung. Abzüge sind nur für tatsächliche Schäden oder offene Zahlungen zulässig, nicht für normale Abnutzung durch übliches Wohnen.
So sicherst Sie ihnen die Rückzahlung
Übergib die Wohnung im vereinbarten Zustand (meist besenrein) und mach ein Übergabeprotokoll mit Datum, Zählerständen und Fotos. Dokumentiere den Zustand lückenlos – das ist ihr bester Schutz, falls der Vermieter unberechtigte Abzüge geltend machen will. Hebe die Belege zur Kaution und das Protokoll auf, bis das Geld zurück ist.
Kaution rechtzeitig zurückfordern
Nach dem Auszug und der Übergabe haben Sie Anspruch auf Rückgabe der Kaution, sofern keine berechtigten Schäden vorliegen. Der Vermieter muss die Kaution binnen angemessener Frist zurückzahlen. Unrechtmäßige Abzüge können Sie anfechten – im Zweifelfall hilft der Mieterverband oder eine Rechtsberatung.
Normaler Verschleiß vs. echte Schäden
Normaler Verschleiß durch übliche Nutzung ist kein Schadenersatz-Grund: leichte Kratzer im Boden, verblasste Wandfarbe nach vielen Jahren, oder kleine Nagellöcher gehören dazu. Eingedrückte Türen, große Löcher in der Wand oder verschmutzte Einbaugeräte hingegen können zum Abzug berechtigen.
Kaution zurückfordern
Nach Übergabe und bei berechtigungslosem Einbehalt kann die Kaution rechtlich eingefordert werden. Der Vermieter muss binnen angemessener Frist zurückzahlen – typisch einige Wochen nach der Übergabe.
Normaler Verschleiß ist kein Schaden
Leichte Kratzer im Boden, verblasste Wandfarbe nach Jahren: das ist normaler Verschleiß, kein Schadenersatz-Grund. Eingedrückte Türen oder grobe Verschmutzungen hingegen können zum Abzug berechtigen. Im Zweifel: Mieterschutzverband kontaktieren.
Passende Leistung: Räumung in Wien
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter mit der Kaution warten?
Darf der Vermieter für Abnutzung abziehen?
Wie schütze ich mich vor unberechtigten Abzügen?
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