Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe
Ein Übergabeprotokoll schützt Mieter und Vermieter. So dokumentierst Sie die Übergabe sauber.
Das gehört rein
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser)
- Zustand der Räume und etwaige Mängel
- Anzahl übergebener Schlüssel
- Datum und Unterschriften beider Seiten
Mit Fotos absichern
Mach Fotos vom Zustand bei der Übergabe – das beugt späteren Streitigkeiten vor.
Was ins Protokoll gehört
Ein gutes Übergabeprotokoll hält fest: Datum und Adresse, alle Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Anzahl der übergebenen Schlüssel, den Zustand der Räume samt vorhandener Mängel sowie Fotos. Beide Seiten – Mieter und Vermieter – unterschreiben, und jeder bekommt eine Ausfertigung. So gibt es später keinen Streit über den Zustand bei Übergabe.
Warum es sie schützt
Das Protokoll ist ihr Beweismittel: Es dokumentiert, dass Sie die Wohnung in einem bestimmten Zustand übergeben hast. Ohne Protokoll steht im Streitfall Aussage gegen Aussage – mit Protokoll und Fotos sind Sie auf der sicheren Seite, besonders bei der Kautionsrückzahlung.
Was im Protokoll stehen muss
Ein vollständiges Übergabeprotokoll enthält: Datum und Uhrzeit der Übergabe, Namen von Mieter und Vermieter, Zustand aller Räume (Wände, Böden, Türen, Fenster, Einbauten), Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), und Anzahl der übergebenen Schlüssel.
Mängel dokumentieren und Fotos machen
Alle Mängel in der neuen Wohnung beim Einzug sofort im Protokoll festhalten und fotografieren – mit Datumsstempel. Das schützt Sie später davor, für Vorschäden haftbar gemacht zu werden. Unterschreiben Sie kein Protokoll, mit dem Sie nicht einverstanden sind.
Was ins Protokoll gehört
Datum, Namen von Mieter und Vermieter, Zustand aller Räume, Zählerstände für Strom/Gas/Wasser, Anzahl der übergebenen Schlüssel. Fotos mit Datumsstempel als Ergänzung.
Mängel sofort festhalten
Alle Mängel beim Einzug sofort ins Protokoll und fotografieren. Nur dokumentierte Vorschäden können Ihnen nicht angelastet werden. Kein Protokoll unterschreiben, mit dem Sie nicht einverstanden sind.
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Häufige Fragen
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Was muss unbedingt rein?
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