Mietkaution in Österreich: Höhe und Rückgabe
Die Kaution sichert den Vermieter ab. Hier das Wichtigste in Kürze.
Höhe und Rückgabe
Üblich sind meist einige Bruttomonatsmieten. Nach ordentlicher, mängelfreier Übergabe ist die Kaution zurückzuzahlen. Details regelt der Mietvertrag – im Zweifel beraten lassen.
Übliche Größenordnung
In Österreich sind als Mietkaution häufig bis zu drei Bruttomonatsmieten üblich, die Höhe ist grundsätzlich verhandelbar und sollte im Mietvertrag klar festgehalten sein. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für offene Forderungen oder Schäden.
Wie die Kaution hinterlegt wird
Üblich ist eine Überweisung auf ein Kautionskonto oder eine Bankgarantie. Lass ihnen die Hinterlegungsart schriftlich bestätigen und bewahre den Beleg gut auf – Sie brauchen ihn für die Rückforderung nach Auszug.
Kaution rechtzeitig zurückfordern
Nach dem Auszug und der Übergabe haben Sie Anspruch auf Rückgabe der Kaution, sofern keine berechtigten Schäden vorliegen. Der Vermieter muss die Kaution binnen angemessener Frist zurückzahlen. Unrechtmäßige Abzüge können Sie anfechten – im Zweifelfall hilft der Mieterverband oder eine Rechtsberatung.
Normaler Verschleiß vs. echte Schäden
Normaler Verschleiß durch übliche Nutzung ist kein Schadenersatz-Grund: leichte Kratzer im Boden, verblasste Wandfarbe nach vielen Jahren, oder kleine Nagellöcher gehören dazu. Eingedrückte Türen, große Löcher in der Wand oder verschmutzte Einbaugeräte hingegen können zum Abzug berechtigen.
Kautionshöhe in Österreich
Gesetzlich nicht begrenzt – üblich sind zwei bis drei Monatsmieten. Die Kaution muss auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden; der Vermieter darf sie nicht auf seinem normalen Konto verwalten.
Kaution nachweisbar übergeben
Immer per Banküberweisung mit Verwendungszweck „Kaution [Adresse]" zahlen. Bei Barzahlung unbedingt eine Quittung verlangen. So haben Sie im Streitfall immer einen eindeutigen Beweis.
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Häufige Fragen
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