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Ratgeber

Gemeindewohnung zurückgeben: so läuft es bei Wiener Wohnen

Von der Kündigung bis zur Schlüsselübergabe – was Wiener Wohnen verlangt und wie Sie Nachforderungen vermeiden.

Die folgenden Angaben stammen aus der Broschüre „Wohnungsrückgabe – damit bei der Rückgabe alles klappt“ von Wiener Wohnen (Ausgabe 2021) und dem Folder „Wohnungsweitergabe und Direktvergabe“ (Ausgabe 12/2024). Vorgaben können sich ändern – lassen Sie Einzelheiten vor dem Termin von Wiener Wohnen bestätigen (Service-Nummer 05 75 75 75).

Kündigung: ein Monat Frist

Für die Gemeindewohnung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das Beispiel aus der Broschüre: Wer die Wohnung am 30. September zurückgeben möchte, muss die Kündigung bis 31. August bei Wiener Wohnen eingebracht haben.

Die Kündigung geht per Brief, Fax, E-Mail oder persönlich. Hineingehören laut Broschüre:

  • die Daten und Kopien der amtlichen Lichtbildausweise aller Hauptmieterinnen und Hauptmieter,
  • das Datum der Kündigung,
  • die Adresse der Wohnung und Ihre neue Adresse,
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  • die Unterschrift aller Hauptmieterinnen und Hauptmieter.

Ein Formular gibt es auf wienerwohnen.at unter „Dokumente und Downloads“. Sie bekommen eine Bestätigung und einen Termin für die Rückgabe.

Der Rückgabetermin

  • Den Termin können Sie laut Broschüre bis spätestens 14 Tage vorher ändern.
  • Sie müssen selbst dabei sein oder eine schriftlich bevollmächtigte Vertretung schicken; ein Lichtbildausweis ist mitzubringen.
  • Alle Schlüssel kommen zurück – mindestens jeweils drei für Wohnung, Haustor, Postkasten und Keller, dazu Garage, Schranken und Allgemeinräume. Fehlende Schlüssel müssen ersetzt werden.
  • Heizung, Strom- und Gaszähler rechtzeitig ablesen lassen; Strom, Gas, Telefon, Fernwärme und Ähnliches abmelden.

In welchem Zustand die Wohnung sein muss

Die Grundregel der Broschüre: Die Wohnung muss geräumt sein – leer und sauber. Einbaumöbel kommen ebenfalls hinaus. Was Wiener Wohnen außerdem verlangt:

  • Inventar, das beim Einzug vorhanden war – etwa Abwasch, WC-Einrichtung und Heizkörper –, bleibt in der Wohnung und muss funktionieren.
  • Das Kellerabteil räumen, versperren und Tür- und Stiegennummer der Wohnung an die Kellertür schreiben.
  • Schäden und Mängel vorher fachgerecht reparieren – sonst verrechnet Wiener Wohnen die Kosten.
  • Schockfarben, Schmierereien und mehrfarbige Anstriche entfernen; erlaubt sind Pastelltöne.
  • Nicht vollflächig verlegte oder beschädigte Wand- und Bodenbeläge sowie Teppiche oder Fliesen über dem ursprünglichen Boden entfernen.
  • Den Herd: bei weniger als fünf Jahren Wohndauer muss ein brauchbarer Herd vorhanden sein, bei mehr als fünf Jahren wird er ohne Ausnahme entfernt.
  • Unbewilligte Einbauten wie Loggiaverbauten oder Zwischenwände, Klimaanlagen, Zusatzschlösser, Aufkleber und Folien entfernen, Dübellöcher verschließen.

Wird die Wohnung nicht wie gefordert zurückgegeben, kann Wiener Wohnen laut Broschüre die anfallenden Kosten verlangen oder die Rücknahme verweigern.

Miete, Ablöse und offene Beträge

Ist die Wohnung in ordentlichem Zustand übergeben, endet die Mietzinszahlung mit Monatsende. Müssen Mängel erst nachträglich behoben werden, läuft die Miete bis zur tatsächlichen Übergabe.

Wer eine Ablöse für Investitionen nach § 10 MRG verlangen will, muss sie laut Broschüre spätestens eine Woche vor dem Rückgabetermin geltend machen – mit den Rechnungen im Original und den nötigen Prüfbefunden. Abgeschrieben werden Heizung, Leitungen, Badezimmer und Fußböden mit 10 Prozent pro Jahr, andere Investitionen mit 5 Prozent pro Jahr. Offene Mieten oder Reparaturkosten werden von einer Ablöse abgezogen.

Nach einem Todesfall

Ist die Hauptmieterin oder der Hauptmieter verstorben, sind laut Broschüre die erbserklärten Erbinnen und Erben für die Wohnungsauflösung zuständig; ist das Notariat zur Räumung ermächtigt, läuft die Rückgabe wie bei einer einvernehmlichen Auflösung. Ob nahe Angehörige in den Mietvertrag eintreten können, erklären wir im Ratgeber Mietvertrag nach Todesfall.

Wie wir helfen

Wir planen die Räumung vom Rückgabetermin aus rückwärts, räumen Wohnung und Kellerabteil und übergeben besenrein – auf Wunsch mit Fotos jedes Raums. Richtpreise: Wohnung bis 45 m² ab € 690, 45–70 m² ab € 990, Kellerabteil ab € 290. Ausmalen, Reparaturen und eine Endreinigung gehören nicht zu unseren Leistungen – wir sagen Ihnen bei der kostenlosen Besichtigung, was uns auffällt, damit Sie es rechtzeitig einplanen können. Mehr dazu auf unserer Seite Umzug und Räumung im Gemeindebau.

Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft im Einzelfall geben das Notariat (Gerichtskommissär), Wiener Wohnen oder eine Rechtsberatung, zum Beispiel die MieterHilfe Wien. Gesetzestexte: Stand November 2026.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Gemeindewohnung?

Einen Monat. Laut Wiener Wohnen muss die Kündigung zum Beispiel bis 31. August eingelangt sein, wenn die Wohnung am 30. September zurückgegeben werden soll.

Wer muss die Kündigung unterschreiben?

Alle Hauptmieterinnen und Hauptmieter. Dazu kommen laut Broschüre Kopien ihrer amtlichen Lichtbildausweise, die Adresse der Wohnung, die neue Adresse und Kontaktdaten.

Muss ich die Wohnung ausmalen?

Laut Wiener-Wohnen-Broschüre müssen Schockfarben, Schmierereien und mehrfarbige Anstriche entfernt werden; erlaubt sind Pastelltöne. Bitte lassen Sie sich die aktuellen Vorgaben vor dem Termin bestätigen.

Was passiert, wenn die Wohnung nicht geräumt ist?

Wiener Wohnen kann laut Broschüre die anfallenden Kosten verlangen oder die Rücknahme der Wohnung verweigern. Dann läuft auch die Miete weiter.

Bis wann muss ich eine Ablöse beantragen?

Spätestens eine Woche vor dem Rückgabetermin, mit den Rechnungen im Original und den nötigen Prüfbefunden (§ 10 MRG laut Broschüre).

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