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Recht & Behörden

Wohnungsübergabe: Mängel richtig dokumentieren

Ratgeber · Recht & Behörden · 28. Februar 2025

Eine saubere Dokumentation der Übergabe schützt beide Seiten.

Gut dokumentieren

Halte den Zustand jedes Raums mit Fotos fest, notiere Mängel und Zählerstände im Übergabeprotokoll und lasst beide Seiten unterschreiben.

So dokumentierst Sie richtig

Geh bei der Übergabe Raum für Raum durch und halte jeden Mangel schriftlich im Übergabeprotokoll fest – inklusive Fotos mit Datum. Unterscheide zwischen normaler Abnutzung (die abgegolten ist) und tatsächlichen Schäden, die zu Recht reklamiert werden können.

Was bei Streit hilft

Lass ihnen den Erhalt des Protokolls vom Vermieter bestätigen oder schicke es zusätzlich per E-Mail nach. Bei strittigen Fällen ist eine neutrale Dokumentation mit Fotos das stärkste Argument – im Zweifel hilft eine Beratung bei der Mietervereinigung.

Was beim Übergabeprotokoll wichtig ist

Das Protokoll sollte Raum für Raum den Zustand festhalten: Wände, Böden, Fenster, Türen, Einbauten. Fotos sind ein wichtiges Beweismittel – am besten mit Datum und Uhrzeit gespeichert. Unterschreiben Sie nichts, dem Sie nicht zustimmen – Vorbehalte können direkt im Protokoll vermerkt werden.

Mängel dokumentieren beim Einzug

Wenn Sie bei Einzug Mängel in der neuen Wohnung entdecken, halten Sie diese unbedingt im Einzugsprotokoll fest. Nur dokumentierte Vorschäden können Ihnen später nicht angelastet werden. Fotos mit Datum sind besonders aussagekräftig und schützen Sie bei der Kautionsrückgabe.

Mängel dokumentieren beim Einzug

Alle Mängel in der neuen Wohnung sofort im Einzugsprotokoll festhalten und fotografieren. Nur dokumentierte Vorschäden können nicht angelastet werden. Fotos mit Datumsstempel sind besonders aussagekräftig.

Was im Protokoll festgehalten wird

Raum für Raum: Zustand der Wände, Böden, Türen, Fenster, Einbauten. Zählerstände für Strom/Gas/Wasser. Anzahl der Schlüssel. Beide Parteien unterschreiben.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was zählt als normale Abnutzung?
Übliche Gebrauchsspuren durch Wohnen über die Mietdauer – etwa leicht verblasste Wandfarbe. Das ist von echten Schäden zu unterscheiden, die der Mieter zu vertreten hat.
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