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Ratgeber

Räumung vs. Entrümpelung: die 2-Minuten-Antwort

Zwei Begriffe, ständig vermischt – dabei ist die Trennlinie simpel: der Stichtag.

Die Trennlinie

Entrümpelung = Platz schaffen (Keller nutzbar, Wohnung luftiger) – Endzustand verhandelbar. Räumung = vollständig leer zum Termin (Übergabe, Verkauf, Mietende) – Endzustand „besenrein“ fix. Wer einen Stichtag hat, braucht die Räumung; wer Luft braucht, die Entrümpelung.

Warum die Wortwahl Geld wert ist

Wer „entrümpeln“ bestellt, aber „räumen“ meint, riskiert den Übergabe-Klassiker: Grobes weg, Kleinkram und Kellerabteil noch da, Verwaltung verweigert Übernahme, Nachtermin kostet. Wir fragen deshalb bei jedem Auftrag: Gibt es einen Termin? Wer nimmt ab? Was fordert der Vertrag?

Bonus-Abgrenzung: Delogierung

Die zwangsweise Räumung per Gerichtsbeschluss ist ein Rechtsakt (Gerichtsvollzieher) – Firmen wie wir arbeiten dabei nur als ausführende Partner der berechtigten Seite. Ohne Titel keine „Zwangsräumung“ – seriöse Anbieter halten diese Linie strikt. Ausführlich: Der große Vergleich auf aufraeumer.at.

Mischformen aus der Praxis

Die Lehrbuch-Trennung ist sauber, das Leben selten: Häufig startet ein Auftrag als Entrümpelung und wächst zur Räumung – etwa wenn die Erbwohnung zuerst nur luftiger werden soll und dann doch verkauft wird. Beliebte Mischformen: die Teilräumung (Keller und Abstellraum komplett leer, Wohnräume nur ausgedünnt) oder Entrümpelung jetzt und Räumung zum Verkaufstermin später.

Bei uns ist das kein Problem: Das Angebot hält den vereinbarten Endzustand je Fläche einzeln fest, und für spätere Erweiterungen nennen wir vorher einen fixen Aufpreis – ohne den ursprünglichen Preis anzutasten.

Angebots-Check: diese Formulierungen sollten drinstehen

Egal, welches Wort am Telefon fiel – im Angebot zählen die Details:

  • Endzustand schwarz auf weiß: „vollständig leer und besenrein“ oder klar benannte Ausnahmen.
  • Flächenliste komplett: Wohnung, Kellerabteil, Dachbodenverschlag, Balkon, Garage.
  • Stichtag mit Datum, nicht bloß „zeitnah“.
  • Abtransport samt Abfuhrkosten ausdrücklich inkludiert.
  • Wertanrechnung als eigene Position, wenn Verwertbares vorhanden ist.

Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie nach – seriöse Anbieter ergänzen ihn sofort schriftlich. Diese fünf Zeilen entscheiden, ob Ihre Übergabe reibungslos wird.

Wer den Auftrag überhaupt erteilen darf

Mieter oder Eigentümer

Solange ein Mietverhältnis aufrecht ist, entscheidet der Mieter über das, was in der Wohnung steht. Eine Hausverwaltung kann nicht auf Zuruf leeren lassen, auch wenn sie den Zustand seit Monaten kennt. Wer beauftragt, sollte das schriftlich belegen können, und sei es mit einer kurzen Mail. Das schützt beide Seiten, falls hinterher jemand behauptet, ein Stück hätte stehen bleiben sollen.

Nach einem Todesfall

Bei einer Verlassenschaft ist zuerst zu klären, wer verfügungsberechtigt ist. Das ergibt sich aus dem laufenden Verfahren und nicht daraus, wer am nächsten wohnt oder wer zuerst anruft. Wir brauchen eine schriftliche Freigabe jener Person, die uns beauftragt, mit Datum und Adresse. Fragen Sie im Zweifel bei der Stelle nach, die das Verfahren führt, bevor ein Termin fixiert wird.

Wenn die Genossenschaft drängt

Der Rückgabetermin steht im Vertrag, und dort steht meist auch, in welchem Zustand die Wohnung zurückzugeben ist. Lesen Sie diesen Absatz, bevor Sie ein Datum vergeben, denn manche Formulierungen verlangen mehr als besenrein. Was über das Leerräumen hinausgeht, etwa Ausbessern an Wand und Boden, macht ein Fachbetrieb; wir sind dafür nicht befugt und übernehmen es auch nicht.

So beschreiben Sie Ihren Fall in zwei Minuten

Am Telefon reichen wenige Angaben: Bezirk, Stockwerk, Lift ja oder nein, ungefähre Fläche, ob ein Kellerabteil oder ein Dachbodenanteil dazugehört, ob es einen Stichtag gibt und wer den Schlüssel hat. Daraus ergibt sich, ob die Besichtigung eine halbe Stunde dauert oder ob von vornherein zwei Fahrzeuge sinnvoll sind. Wer zuerst den Anlass schildert, verbraucht die Zeit für die Vorgeschichte und muss danach trotzdem alles einzeln beantworten.

Für den Preis ist der Name der Leistung ohnehin zweitrangig. Es zählen Menge, Zugang und Weg. Ein Kellerabteil liegt bei € 290, eine Wohnung bis 45 Quadratmeter bei € 690, ein ganzes Haus bei € 1.990. Nach der Besichtigung steht eine Endsumme; vorher gibt es nur eine Einschätzung, und die sollte auch niemand als Zusage ausgeben. Der Besichtigungstermin selbst kostet nichts und lässt sich meist kurzfristig legen.

Häufige Fragen

Ihr macht beides – wen rufe ich an?

Egal: Wir hören zu und empfehlen die passende Leistung, nicht die teurere. Hinter team-umzug.at, geruempelfrei.at und aufraeumer.at steht dasselbe Team mit demselben Fixpreis-Prinzip.

Endet die Entrümpelung auch besenrein?

Wenn Sie es wünschen, ja – Standard ist es bei der Räumung. Der Endzustand steht in beiden Fällen schriftlich im Angebot.

Kann aus einer Entrümpelung nachträglich eine Räumung werden?

Jederzeit – das kommt laufend vor, etwa wenn nach der Entrümpelung doch Verkauf oder Neuvermietung ansteht. Wir erweitern den Auftrag auf vollständige Leere samt besenreiner Übergabe und nennen den Aufpreis vorher verbindlich; bereits erledigte Arbeit wird nicht doppelt gerechnet. Ein Anruf genügt, meist reicht ein kurzer Zusatztermin.

Was passiert mit Sachen, die noch brauchbar sind?

Wenn Sie etwas weitergeben oder verkaufen wollen, tun Sie das vor dem Termin. Am Tag selbst wird nicht sortiert, weil Sortieren die Arbeit verdoppelt und den Fixpreis sprengt. Was dann noch in der Wohnung steht, geht mit. Legen Sie deshalb alles, was bleiben soll, vorher in einen Raum oder markieren Sie es deutlich sichtbar.

Zählt das Kellerabteil als eigener Auftrag?

Nur dann, wenn sonst nichts dazukommt; allein gerechnet liegt es bei € 290. Gehört es zu einer Wohnung, wird es in jene Stufe eingerechnet, die sich aus der Gesamtmenge ergibt. Wichtig ist, dass es bei der Besichtigung aufgesperrt wird, denn ein volles Abteil verschiebt die Einstufung öfter, als man vermutet.

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