Räumung nach Todesfall: die Kurzorientierung
Die wichtigsten Antworten für die ersten Wochen – kompakt, mit Verweis auf den ausführlichen Leitfaden.
Was sofort geht – und was warten muss
Sofort unbedenklich: Wohnung sichern, Verderbliches wegwerfen, Dokumente sammeln, Post regeln. Warten bzw. abstimmen: die große Räumung – bis zur Einantwortung gehört der Hausrat der Verlassenschaft; ein Anruf beim Gerichtskommissär (Notariat) klärt Freigaben meist pragmatisch.
Der Kostenfaktor Mietvertrag
Die Miete läuft weiter – Kündigungsfristen (oft 3 Monate) starten erst mit der Kündigung durch Erben oder Kurator. Früh mit Verwaltung und Notariat reden spart reale Monatsmieten; die Räumung takten wir exakt auf den Rückgabetermin.
Der bewährte Ablauf
Familien-Erinnerungen zuerst (mit Foto-Doku bei mehreren Erben), dann Bewertung mit Anrechnung zugunsten der Verlassenschaft, dokumentierte Räumung, besenreine Übergabe mit Protokoll. Ausführlich – inklusive Fehlerliste und Erbengemeinschafts-Fragen – im großen Leitfaden auf aufraeumer.at.
Gemeindebau, Genossenschaft, Eigentum: drei verschiedene Wege
Wo die Wohnung liegt, bestimmt den Ablauf mit: Im Gemeindebau gelten die Rückgabe-Regeln von Wiener Wohnen mit klaren Vorgaben für den Endzustand. Bei Genossenschaften hängt oft die Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags an einer sauberen, fristgerechten Übergabe. Eigentumswohnungen kennen keine Kündigungsfrist – dafür laufen die Betriebskosten weiter, bis verkauft oder vermietet ist.
Wir kennen die Abläufe der großen Wiener Verwaltungen aus vielen Übergaben und bereiten die Wohnung exakt auf die jeweilige Anforderung vor – leer, besenrein, mit Fotodokumentation als Nachweis.
Kleine Pflichten bis zum Räumtermin
Zwischen Todesfall und Räumung vergehen oft Wochen – so bleibt die Wohnung in dieser Zeit ohne Probleme:
- Heizung auf niedriger Stufe weiterlaufen lassen – im Winter droht sonst Frostschaden.
- Post nachsenden lassen oder regelmäßig leeren; der überquellende Kasten signalisiert Leerstand.
- Haushaltsversicherung informieren, damit der Schutz aufrecht bleibt.
- Strom nicht vorschnell abmelden – Licht braucht auch die Räumung.
- Nachbarn sagen, wer jetzt einen Schlüssel hat und gelegentlich nachschaut.
Diese Handgriffe kosten wenig und ersparen den Erben teure Überraschungen.
Woran es bei Angehörigen in der Praxis hängt
Die Suche nach Dokumenten
Fast jede Räumung nach einem Todesfall beginnt mit einer Suche nach Papieren, von denen niemand weiß, wo sie liegen. Erfahrungsgemäß liegen sie in einer Kassette im Kleiderschrank, im untersten Fach der Kredenz oder in einer Keksdose. Nehmen Sie sich dafür einen eigenen Nachmittag, bevor irgendjemand etwas wegträgt. Danach ist die Suche deutlich mühsamer.
Mehrere Angehörige, eine Entscheidung
Der häufigste Grund für Verzögerungen ist nicht die Behörde, sondern die Frage, wer die Kredenz bekommt. Solange das offen ist, kann niemand einen Räumtermin fixieren. Klären Sie zuerst, welche Stücke jemand behalten möchte, und markieren Sie diese mit einem Klebeband. Alles ohne Klebeband ist damit entschieden, und das Gespräch mit uns dauert danach zehn Minuten.
Keller und Dachboden vergessen
In der Wohnung schaut jeder nach, an das Kellerabteil denkt kaum jemand, und der Dachbodenanteil aus einem alten Mietvertrag fällt erst am Räumtag auf. Beides gehört zum Objekt und beides beeinflusst den Fixpreis. Fragen Sie bei der Hausverwaltung nach, welche Nebenflächen zur Wohnung gehören, bevor wir zur Besichtigung kommen.
Der erste Besuch in der Wohnung: ein Vorschlag
Gehen Sie nicht allein hin und planen Sie zwei bis drei Stunden ein. Nehmen Sie einen Block, eine Taschenlampe für Keller und Abstellraum sowie zwei stabile Taschen für alles mit, was gleich mitkommen soll. Beginnen Sie im Wohnzimmer, dort steht meist der Schreibtisch oder die Kredenz mit den Unterlagen. Küche und Bad kommen zuletzt, dort ist erfahrungsgemäß nichts, was eine Entscheidung braucht.
Fotografieren Sie jedes Zimmer einmal vom Türstock aus, bevor sich etwas verändert. Diese Bilder helfen später bei Fragen der Verwaltung und erinnern Sie daran, was wo gestanden ist. Notieren Sie auf dem Block die Stücke, die jemand behalten möchte, und die Stücke, bei denen Sie unsicher sind. Über die unsichere Liste sprechen wir bei der Besichtigung, das kostet nichts und dauert eine Viertelstunde.
Häufige Fragen
Wer darf die Räumung beauftragen?
Verfügungsberechtigte: Erben (ideal einvernehmlich), Verlassenschaftskurator, nach Rückstellung der Eigentümer. Unsere Rechnung ist verlassenschaftstauglich und im Verfahren verwendbar.
Wie schnell seid ihr nach Freigabe?
Meist innerhalb einer Woche – bei laufenden Kündigungsfristen priorisieren wir. Besichtigung und Angebot gehen auch vor der Freigabe, dann liegt alles startbereit.
Wer bekommt die Fotodokumentation der Räumung?
Alle, die sie brauchen: standardmäßig der Auftraggeber, auf Wunsch zusätzlich Miterben und das Notariat. Die Bilder zeigen den Bestand, die Zwischenschritte und den besenreinen Endzustand samt der übergebenen Fundstücke. Das schafft Transparenz unter Erben und erspart Rückfragen im Verfahren – gerade dann, wenn nicht alle in Wien leben.
Was geschieht mit Fotos und Briefen, die beim Räumen auftauchen?
Wir legen persönliche Dinge wie Fotoalben, Briefe, Schmuckschatullen und Dokumente beiseite und zeigen sie Ihnen, statt sie einzuladen. Sagen Sie am Anfang, wo dieser Platz sein soll, dann wächst dort im Lauf des Tages eine kleine Sammlung. Was davon mitkommt, entscheiden Sie am Ende in Ruhe.
Muss ich beim Räumtermin selbst anwesend sein?
Nötig sind Sie nur am Anfang und am Ende: einmal zum Aufsperren und für die kurze Absprache, einmal für die Übergabe der Schlüssel. Die Stunden dazwischen sind für Angehörige oft belastend, und niemand erwartet, dass Sie dabeistehen. Vereinbaren Sie eine Uhrzeit für den Abschluss, dann passt das ohne Warten.
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