Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?
Bei der Meldung unterscheidet man Haupt- und Nebenwohnsitz. Das hat Auswirkungen.
Der Unterschied
Der Hauptwohnsitz ist der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen. Welcher Wohnsitz als Haupt- oder Nebenwohnsitz gilt, gibst Sie bei der Meldung an. Bei Fragen hilft die Meldebehörde.
Der Unterschied
Der Hauptwohnsitz ist die Wohnung, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen bildet – also wo Sie überwiegend lebst. Ein Nebenwohnsitz ist eine zusätzliche Unterkunft, etwa für Beruf oder Studium, ohne dass dort der Lebensmittelpunkt liegt. Beide müssen Sie innerhalb von drei Werktagen nach Einzug melden.
Warum die Wahl wichtig ist
Der Hauptwohnsitz wirkt sich unter anderem auf Wahlrecht, manche Förderungen und Behördenzuständigkeiten aus. Bei mehreren Wohnsitzen sollten Sie bewusst entscheiden, welcher als Hauptwohnsitz gemeldet wird.
Rechtliche Bedeutung des Hauptwohnsitzes
Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem jemand tatsächlich lebt und dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Er hat Bedeutung für Wahlrecht, Steuer, Sozialleistungen und Fahrzeugzulassung. Die Meldung des Hauptwohnsitzes ist in Österreich Pflicht.
Nebenwohnsitz in Wien
Wien erhebt eine jährliche Nebenwohnsitzsteuer für Personen, die in Wien einen Nebenwohnsitz haben, aber nicht ihren Hauptwohnsitz. Bei einem Umzug nach Wien empfiehlt sich daher die Anmeldung als Hauptwohnsitz. Wer mehrere Wohnsitze hat, muss genau überlegen, welcher der „echte" Lebensmittelpunkt ist.
Rechtliche Bedeutung
Der Hauptwohnsitz ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt und hat Bedeutung für Wahlrecht, Steuer, Sozialleistungen und Fahrzeugzulassung. Die Anmeldung in Österreich ist Pflicht.
Nebenwohnsitz in Wien
Wien erhebt eine jährliche Nebenwohnsitzabgabe für Personen mit Nebenwohnsitz in Wien, die anderswo gemeldet sind. Bei einem Umzug nach Wien daher als Hauptwohnsitz anmelden. Mehrere Wohnsitze bedeuten: sorgfältig prüfen, welcher der echte Lebensmittelpunkt ist.
Passende Leistung: Umzug in Wien · Entrümpelung in Wien
Häufige Fragen
Muss ich beide Wohnsitze melden?
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