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Umzug Wien Mietrecht 2026
Was Mieter wissen müssen

Mietrecht Wien beim Umzug: Kündigungsfristen, Kaution, Übergabeprotokoll, Schönheitsreparaturen. Was ist Pflicht?

Kündigungsfristen in Wien

Unbefristete Mietverträge können in Wien zu jedem Quartalsersten (1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) mit dreimonatiger Vorankündigung gekündigt werden. Das bedeutet: Wer am 1. Juli ausziehen möchte, muss bis spätestens 31. März kündigen. Bei befristeten Mietverträgen prüfen Sie die genauen Bedingungen im Vertrag.

Das Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Dokument bei der Wohnungsrückgabe. Es sollte Zustand aller Räume, Anzahl der Schlüssel, Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) und eventuelle Mängel festhalten. Beide Seiten unterschreiben – ohne Protokoll haben Sie im Streitfall keine Grundlage.

Kaution zurückbekommen

In Wien darf die Kaution maximal 3 Bruttomonatsmieten betragen. Der Vermieter muss sie nach Auszug und Schlüsselrückgabe zügig zurückgeben – abzüglich allfälliger Schäden oder ausstehender Mieten. Fotos beim Einzug und beim Auszug sind der beste Schutz.

Schönheitsreparaturen

Mieter in Österreich sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen wie Ausmalen durchzuführen – außer es steht explizit im Mietvertrag. Normale Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren. Was als 'normal' gilt, hängt von der Mietdauer ab.

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