Mietrecht Wien beim Umzug: Kündigungsfristen, Kaution, Übergabeprotokoll, Schönheitsreparaturen. Was ist Pflicht?
Unbefristete Mietverträge können in Wien zu jedem Quartalsersten (1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) mit dreimonatiger Vorankündigung gekündigt werden. Das bedeutet: Wer am 1. Juli ausziehen möchte, muss bis spätestens 31. März kündigen. Bei befristeten Mietverträgen prüfen Sie die genauen Bedingungen im Vertrag.
Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Dokument bei der Wohnungsrückgabe. Es sollte Zustand aller Räume, Anzahl der Schlüssel, Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) und eventuelle Mängel festhalten. Beide Seiten unterschreiben – ohne Protokoll haben Sie im Streitfall keine Grundlage.
In Wien darf die Kaution maximal 3 Bruttomonatsmieten betragen. Der Vermieter muss sie nach Auszug und Schlüsselrückgabe zügig zurückgeben – abzüglich allfälliger Schäden oder ausstehender Mieten. Fotos beim Einzug und beim Auszug sind der beste Schutz.
Mieter in Österreich sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen wie Ausmalen durchzuführen – außer es steht explizit im Mietvertrag. Normale Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren. Was als 'normal' gilt, hängt von der Mietdauer ab.
Team Umzug Wien – kostenlose Besichtigung, schriftlicher Fixpreis, 4,9★ auf Google.
Jetzt kostenlos anfragen → ☎ +43 664 534 75 05Kein Login nötig – einfach ausfüllen und absenden. Wir melden uns noch heute!