VertiefungBehördenwege nach dem Umzug: die komplette Liste
Der Meldezettel – Frist: 3 Tage!
Die wichtigste Pflicht zuerst: Innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug müssen Sie sich an der neuen Adresse anmelden. Zuständig ist das Meldeservice jedes Magistratischen Bezirksamts – Sie können zu jedem in Wien gehen, unabhängig vom Wohnbezirk. Mitbringen: ausgefülltes Meldezettel-Formular mit Unterschrift des Unterkunftgebers (Vermieter bzw. Hausverwaltung) und Reisepass oder Personalausweis. Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?
Der Hauptwohnsitz ist der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen – er entscheidet über Wahlrecht, Parkpickerl-Berechtigung und manche Förderungen. Die Abmeldung am alten Hauptwohnsitz passiert bei einem Umzug innerhalb Österreichs automatisch mit der Neuanmeldung.
Parkpickerl: bei Bezirkswechsel neu
Das Wiener Parkpickerl gilt pro Bezirk. Ziehen Sie etwa von 1100 nach 1110, brauchen Sie ein neues – das alte können Sie anteilig rückerstatten lassen. Der Antrag geht online über die Stadt Wien; Voraussetzung sind Hauptwohnsitz im Bezirk und ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug.
Was sonst noch ansteht
ORF-Beitrag (ehemals GIS) ummelden. Kfz: Innerhalb Wiens bleibt das W-Kennzeichen; die Adressänderung melden Sie der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung. Hund: Die Hundeabgabe der Stadt Wien aktualisieren. Finanzamt und Krankenkasse übernehmen die Adresse meist über das Zentrale Melderegister – kontrollieren schadet nicht. Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Abos: manuell informieren.
Tipp zum Schluss
Erledigen Sie den Meldezettel sofort – viele Ummeldungen (Parkpickerl!) setzen die aktuelle Meldung voraus. Wer die Drei-Tages-Frist deutlich versäumt, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Mit Online-Termin dauert der Behördengang meist keine 15 Minuten.